Sogenannte OEM-Versionen (Original Equipment Manufacturer) von Software, welche vom Hersteller (hier: Microsoft) vor allem an große PC-Hersteller preisgünstig mit der Auflage abgegeben werden, nur in Verbindung mit einem neuen Computer verkauft zu werden, dürfen von Computerhändlern, die nicht vertraglich an Microsoft gebunden sind, frei und nicht nur zusammen mit einem neuen PC verkauft werden.
(BGH, Urteil vom 6.7.2000, Az. Z R 244/97)