Plötzlich auftretender Nebel. Auf allen Fahrspuren der Autobahn schieben sich dichte Autokolonnen vorwärts. Der Sicherheitsabstand ist meistens auch viel zu gering und plötzlich kracht´s. Wer ist schuld? Die Rechtslage bei einem Auffahrunfall mit zwei Wagen ist noch relativ klar. Meist ist der Auffahrende schuld. Denn: Grundsätzlich muss man sich im Straßenverkehr so verhalten, dass man jederzeit abbremsen kann. |
![]() |
Sind drei Fahrzeuge an einem Auffahrunfall beteiligt, wird die Schuldverteilung im Allgemeinen so geregelt:
- Kommt das mittlere Fahrzeug noch zum Stehen und wird es durch das letzte Fahrzeug auf den Vordermann aufgeschoben, wird zunächst angenommen, dass der Fahrer des dritten Autos allein schuld ist. Eine anteilige Mithaftung könnte den Fahrer des ersten Autos treffen, wenn nachgewiesen werden kann, dass er unnötig oder abrupt gebremst hat.
- Ist das mittlere Auto bereits auf das vorderste Auto aufgefahren, haftet die Versicherung des mittleren Autos für die Schäden am ersten Auto. Durch den Auffahrunfall verkürzt sich der Bremsweg für den Fahrer des dritten Wagens. Deshalb wird es in der Regel eine Schadensteilung zwischen diesen beiden Fahrzeugen geben.
Diese Grundsätze werden auch bei einer Massenkarambolage oder auch Kettenauffahrunfällen angewendet, wobei aber folgendes gilt:
In der Regel muss derjenige, der aufgefahren ist, seinen Frontschaden selbst bezahlen, für den Heckschaden ist die Versicherung des Auffahrenden zuständig. Auch hier ist eine evtl. Mithaftung wegen Bremswegverkürzung möglich.
Ein Beispiel:
Auf der Autobahn fährt ein roter VW Golf auf einen blauen Mazda auf. Der Mazda konnte vor einem auf der rechten Spur grundlos stehenden BMW noch anhalten. Der Golf wird durch den Aufprall auf die Überholspur geschleudert. Von hinten kommt ein schwarzer Mercedes angebraust und fährt in die anderen drei Fahrzeuge hinein.
Wie ist in diesem Fall die Schuldverteilung ?
Dieser Fall wurde wie folgt entschieden:
- Der Golffahrer haftet zu 4/13.
- Den Mazda trifft keine Haftung.
- Der BMW haftet zu 1/13.
- Der Mercedes haftet zu 8/13.
![]() |
![]() |