1. Helfer in der Not
Die Vorteile des europäischen Einigungsgedanken erkennen Sie, wenn Ihr Unfallgegner aus einem EU-Land, Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein kommt.
Regulierungsbeauftrager
Die 4. Kfz-Richtlinie der EU verpflichtet nämlich alle europäischen Haftpflichtversicherer, einen deutschsprachigen Regulierungsbeauftragten in Deutschland zu bestimmen. Dessen Telefonnummer erfahren Sie beim Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0180/25026; http://www.zentralruf.de). Innerhalb von drei Monaten hat er den Schaden zu regulieren.
Verkehrsopferhilfe
Verstreicht die Frist erfolglos, bearbeitet die Verkehrsopferhilfe Hamburg (Tel. 040-301800, http://www.verkehrsopferhilfe.de) die Angelegenheit weiter.
Klage im Urlaubs-Land
Wird allerdings Ihr Schaden aus welchen Gründen auch immer nicht reguliert, müssen Sie den Unfallgegner und seine Versicherung im Urlaubs-Land verklagen. Dem Streitfall liegt nämlich das Recht des Landes zu Grunde, im der Unfall passiert ist.
2. Verhalten
Dokumentieren Sie den Unfallhergang möglichst exakt. Verwenden Sie deswegen den sechssprachigen Europäischen Unfallbericht.
Notieren
Notieren Sie die Personalien aller Zeugen und das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges. Lassen Sie sich den Personalausweis Ihres Unfallgegners vorlegen, notieren sie genau die Schreibweise seines Namens und schreiben sie seine Kfz-Versicherung und die Versicherungsnummer aus seiner "Grünen Versicherungskarte" ab.
Zeichnen und fotografieren
Fertigen Sie möglichst eine maßstabsgetreue Unfallskizze mit Angaben zur Verkehrsregelung an. Aussagekräftige Fotos vermehren Ihre Beweis-Chancen oft erheblich.
Hilfe, Polizei!
Rufen Sie die Polizei immer, wenn jemand beim Unfall verletzt wurde und/oder der Sachschaden hoch ist.
3. Schadenregulierung
Informieren Sie neben Ihrem Rechtsanwalt auch schnellstens Ihre Kfz-Versicherung ggf. auch Ihren Rechtsschutz.
Denn: Andere Länder, andere Sitten - das gilt auch in Fragen der Prozessführung und Schadenregulierung.
Die Unterschiede
In Frankreich beispielsweise ist eine verbindliche Gebührenordnung für Rechtsanwälte unbekannt.
Wie gewonnen…
Außerdem ist es in verschiedenen Ländern keineswegs üblich, dass die in einem Gerichtsprozess unterlegene Partei die Prozesskosten ihres Gegners zu zahlen hat.
... so zerronnen
Darüber hinaus sind im Ausland die Versicherungssummen für die Regulierung von Sachschäden meistens deutlich geringer als bei uns. Und Schadenposten wie die Kosten für Mietwagen und Gutachter, oder Wertminderung und Nutzungsausfall werden dort oftmals überhaupt nicht ersetzt.