Nach einem Verkehrsunfall ist es zwischen den Beteiligten immer wieder streitig, welche Ersatzleistungen der Geschädigte von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen kann. Generell können im Rahmen der Schadensregulierung folgende Ansprüche geltend gemacht werden:

1. Sachschaden

  • Fahrzeugschaden: Berechnung der erforderlichen Reparaturkosten nach Rechnung oder fiktiv nach SV-Gutachten bzw. Kosten der Ersatzbeschaffung bei Totalschaden einschließlich der Ummeldekosten, Standgeld usw.
  • Wertminderung
  • Bergungs- und Abschleppkosten
  • Sachverständigenkosten (bei Schäden über 710.- EUR)
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Sonstige Sachschäden
  • Nebenkostenpauschale

2. Personenschaden

  • Schmerzensgeld
  • Kosten der Heilbehandlung
  • Lohnfortzahlung bzw. Verdienstausfall
  • Haushaltshilfekosten

3. Rechtsanwaltskosten

  • Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die Versicherung des Schädigers stets auch die Anwaltskosten des Geschädigten für die komplette Abwicklung des Schadensfalles.

Schadensersatz schulden der Schädiger und dessen Versicherung. Überlassen Sie daher die Regulierung Ihres Schadens nicht ausgerechnet der gegnerischen Versicherung. Lassen Sie sich weder vom Gegner noch dessen Versicherung davon abhalten, sofort nach einem Unfall einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Schadensregulierung zu beauftragen. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die Versicherung stets auch die Anwaltskosten des Geschädigten.

Eine eigene Rechtsschutzversicherung ist daher nicht erforderlich!

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