Die Traumwohnung ist gefunden, aber es gibt kein Entkommen aus dem alten Mietvertrag?
Ein Dilemma, das jetzt der Vergangenheit angehört: Ein neues Gesetz sorgt seit 1.6.2005 für mehr Flexibilität bei Deutschlands Mietern. Es setzt lange Kündigungsfristen in Mietverträgen aus der Zeit vor der Mietrechtsreform von 2001 außer Kraft. Damit gilt für fast alle Mieter zukünftig eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Grundsätzlich wollte der Gesetzgeber bereits 2001 die dreimonatige Kündigungsfrist flächendeckend einführen, schuf aber eine Ausnahmeregelung. Sie bezog sich auf Fälle, in denen eine längere Frist vertraglich vereinbart wurde. Eigentlich waren damit explizite persönliche Absprachen zwischen beiden Parteien gemeint. Zahlreiche Gerichte, darunter auch der BGH, hatten jedoch auch Klauseln in vorformulierten Mietverträgen, die Kündigungsfristen von 6, 9 oder 12 Monaten vorsahen, und sogar Hinweise in Fußnoten als vertragliche Vereinbarung interpretiert, und für weiterhin gültig erklärt.
Damit ist jetzt Schluss, seit Anfang Juni können Mieter ihre Wohnung mit einer dreimonatigen Frist ordentlich kündigen, egal, wie lange sie bereits in ihr leben. Einem Umzug steht also künftig nichts mehr im Wege.