Liebe und Glück für immer? - Ein Ehevertrag ist dennoch sinnvoll!
Viele Paare leben ohne Trauschein zusammen. „Nur keine Bürokratie“ ist das Motto. Liebe braucht keine amtlichen Papiere. Andererseits verlassen sich viele verheiratete Paare nicht auf die ehelichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern schließen zusätzlich einen Ehevertrag ab – auch wenn sie vor der Trauung denken, es sei ein Bund für den Rest des Lebens. Denn wenn das Glück nicht ewig währen sollte, helfen notariell beurkundete Regelungen, sich im Guten zu trennen.
Was gilt ohne Ehevertrag?
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie darf nicht mit der Gütergemeinschaft verwechselt werden. Es handelt sich hier vielmehr um eine Gütertrennung mit gesetzlichem Zugewinnausgleich.
Was ist die Gütertrennung?
Die Ehegatten können in einem Ehevertrag den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausschließen. Das empfiehlt sich insbesondere bei sehr unterschiedlichen Vermögensverhältnissen der Ehegatten oder bei erneuter Heirat im höheren Alter.
Warum ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Scheitert eine Ehe, streiten die Ehepartner häufig darüber, wie die Güter und das Vermögen aufgeteilt werden, ob und in welchem Umfang Unterhaltsansprüche und Versorgungsansprüche bestehen usw. Als Folge dieses Streits sind die zukünftigen Expartner oft nicht mehr kommunikations- und kooperationsfähig bzw. kommunikations- und kooperationsbereit. Um Streitigkeiten für diesen Fall vorzubeugen, können in einem Ehevertrag die Ansprüche und Folgen für den Scheidungsfall festgelegt werden.
Wann kann ein Ehevertrag geschlossen werden?
Sowohl vor der Hochzeit, als auch während der Ehe. Vor der Hochzeit ist es aber sinnvoller, um den Scheidungsfall nicht zur Schlammschlacht ausarten zu lassen. Regelt ein Paar die Folgen einer Trennung schon dann, wenn es sich noch gut versteht, entfällt späterer Streit, und die beiden können sich im Guten trennen.
Besonders, wenn Kinder da sind, sollten die Partner auf eine harmonische Scheidung Wert legen.
Was ist im Einzelnen zu beachten?
Nachdem hier einige komplexe Regelungen getroffen werden können, empfiehlt es sich, de Ehevertrag durch einen Rechtsanwalt entwerfen zu lassen. Es reicht nicht aus, dass die Eheleute einfach einen Vertrag unterschreiben.
Ein Ehevertrag muss grundsätzlich notariell beurkundet werden!
Wichtig: Der Notar berät nicht! Er gibt nur Hinweise zur rechtlichen Tragweite der einzelnen Regelungen. Bei Unklarheiten sollte daher unbedingt ein Rechtsanwalt konsultiert werden. Lassen Sie sich von ihm auch mögliche Alternativen erklären.
Unterschreiben Sie einen Ehevertrag nur, wenn Sie den Vertrag komplett verstanden haben und Ihre konkreten Interessen berücksichtigt sind!
Kann ein Ehevertrag angefochten werden?
Der Bundesgerichtshof hat unter dem Az. XII ZR 265/02 entschieden, dass notarielle Eheverträge grundsätzlich nur bei einer gravierenden Benachteiligung eines Ehepartners angefochten werden können. In der Regel ist ein vertraglicher Verzicht , z.B. auf nachehelichen Unterhalt oder Zugewinnausgleich , möglich. Ist die Vereinbarung aber offenkundig einseitig, kann sie unter Umständen wegen Sittenwidrigkeit angefochten werden.