Die wirtschaftliche Bedeutung des Internethandels (E-Commerce) wächst.
Nach Angaben der deutschen Telekom sind derzeit in Deutschland bereits über 12 Millionen User im Internet unterwegs, und täglich werden es mehr.

E-Commerce ist der größte Wachstumsmarkt unserer Tage. Der Internethandel wächst rasant und mit ihm zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen.

Aber auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. In letzter Lesung hat das Europaparlament die E-Commerce-Richtlinie verabschiedet und damit die Grundlage für eine Liberalisierung des elektronischen Handels in der europäischen Union geschaffen. Diese Richtlinie ist mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten und muss im Lauf der folgenden 18 Monate von den einzelnen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Gerade beim Online-Einkauf wird Internet-Surfern dadurch viel mehr Sicherheit beschert, als dies heute noch der Fall ist.

  • Der Online-Kunde kann nach Erhalt der Ware diese zwei Wochen prüfen. Bei Nichtgefallen kann er die erhaltene Ware - ohne Begründung - wieder zurückschicken. Für die Wahrung der Frist gilt das Rücksendedatum.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, nach Erhalt der Ware durch ein formloses Schreiben den Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer zu widerrufen und sich mit diesem anschließend über die Rückgabe zu verständigen. (z.B. Rückgabe eines Autos).
  • Bei Vorauskasse muss der Verkäufer den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab dem Widerruf zurückerstatten.
  • Online-Anbieter müssen Kunden künftig vor Abschluss eines Kaufvertrages ausreichend informieren, sowohl über die Identität und den Sitz der Firma, über den Preis und wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, Garantiebedingungen, Zahlungsmodalitäten usw., insbesondere aber auch über das Rücktrittsrecht.
  • Verstößt ein Onlineanbieter gegen diese Informationspflicht, verlängert sich das Widerrufs- und Rückgaberecht auf vier Monate nach Erhalt der Ware. Während dieser Frist kann der Online-Kunde die erhaltene Ware (z.B. Auto, TV, PC) bedingungsgemäß nutzen, ohne dass der Anbieter einen Anspruch auf Wertausgleich hat.
  • Verbesserungen gibt es auch beim Kauf mit Kreditkarte. Bei Falschbuchungen oder vorsätzlichem Missbrauch haftet zukünftig der Kartenaussteller.

Auch bei allen zu erwartenden Verbesserungen verbleibt dem Online-Kunden manches Risiko. Kreditkartendaten und auch persönliche Daten sollten auch weiterhin äußerst vorsichtig und nur über gesicherte Verbindungen übermittelt werden. Generell riskant sind weiterhin Verträge mit Firmen im Ausland, vor allem außerhalb der EU.